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Israelische Siedlungen � eine v�lkerrechtliche Betrachtung

 

 

1. Historischer Hintergrund

 

Seit vielen Jahrhunderten bestehen j�dische Siedlungen im Westjordanland und im Gazastreifen und wurden im Mandat f�r Pal�stina, das vom V�lkerbund verabschiedet wurde, das f�r die Gr�ndung eines j�dischen Staates im ehemaligen Heimatland des j�dischen Volkes sorgte, ausdr�cklich als legitim anerkannt. Artikel 6 des Mandats sah folgendes vor:

 

�W�hrend sichergestellt wird, dass die Rechte und Positionen anderer Bev�lkerungsgruppen nicht beeintr�chtigt werden, erleichtert die Verwaltung von Pal�stina die j�dische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen und f�rdert in Zusammenarbeit mit der Jewish Agency, die in Artikel 4 genannt wird, die enge Besiedelung des Landes durch Juden, einschlie�lich des staatlichen Bodens, der nicht zur �ffentlichen Nutzung erforderlich sind.�

 

Einige j�dische Siedlungen, wie z.B. Hebron, bestehen seit den Jahrhunderten der osmanischen Herrschaft, wohingegen Siedlungen wie z.B. Neve Ya�acov, n�rdlich von Jerusalem, der Gush-Etzion-Block in Jud�a und Samaria, die Ortschaften n�rdlich des Toten Meers und Kfar Darom im Gazastreifen unter der britischen Mandatsverwaltung vor der Gr�ndung des Staates Israel errichtet wurden. Insbesondere wurden viele israelische Siedlungen an Orten gegr�ndet, an denen die j�dischen Gemeinden voriger Generationen beheimatet waren, um die tiefgreifende historische und religi�se Verbindung des j�dischen Volkes mit dem Land zum Ausdruck zu bringen.

 

Seit �ber tausend Jahren war die einzige Verwaltung, welche die j�dische Besiedlung verboten hat, die Verwaltung w�hrend der jordanischen Besatzung, die in den neunzehn Jahren ihrer Herrschaft (1948-1967) den Verkauf des Landes an Juden zum Kapitalverbrechen erkl�rte. Das Recht der Juden, sich in diesen Gebieten anzusiedeln, und die rechtlichen Anspr�che auf das Land, das erworben wurde, konnten von der jordanischen bzw. �gyptischen Besatzung, die sich aus der bewaffneten Invasion Israels im Jahre 1948 ergab, nicht rechtm��ig f�r ung�ltig erkl�rt werden, und diese Rechte und Anspr�che sind bis zum heutigen Tage g�ltig.

 

2. Internationale Menschenrechte im Westjordanland und im Gazastreifen

 

Die internationalen Menschenrechte verbieten die zwangsweise Umsiedlung von Teilen der Bev�lkerung aus einem Staat in das Gebiet eines anderen Staates, der diesen mit Waffengewalt besetzt hat. Dieser Grundsatz, der in Artikel 49 der vierten Genfer Konvention enthalten ist, wurde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Wie die Bemerkungen von Vertretern des internationalen Roten Kreuzes zur Konvention best�tigen, sollte der Grundsatz die einheimische Bev�lkerung vor Vertreibung sch�tzen, einschlie�lich der Gef�hrdung ihrer gesonderten Existenz als Rasse, wie dies bei den Vertreibungen der Bev�lkerung in der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn vor und w�hrend des Krieges der Fall war. Im Hinblick auf das Westjordanland und den Gazastreifen ist dies eindeutig nicht der Fall.

 

Der Versuch, israelische Siedlungen als Versto� gegen diesen Grundsatz darzustellen, ist eindeutig unhaltbar. Wie Professor Eugene Rostow, der ehemalige Staatssekret�r f�r politische Angelegenheiten, schrieb: �Das j�dische Recht auf Besiedlung in dieser Gegend entspricht in jeder Hinsicht dem Recht der einheimischen Bev�lkerung, dort zu leben� (AJIL, 1990, Band 84, S. 72).

 

Die Bestimmungen der Genfer Konvention zur Zwangsumsiedlung der Bev�lkerung in besetztes Souver�nit�tsgebiet k�nnen weder so ausgelegt werden, dass dadurch die freiwillige R�ckkehr nat�rlicher Personen zu den St�dten und Gemeinden untersagt wird, aus denen sie oder ihre Vorfahren vertrieben wurden, noch untersagen sie die Bewegung von nat�rlichen Personen in ein Land, das sich nicht unter der legitimen Souver�nit�t eines Staates befand und das keinem privaten Eigentum unterliegt. Diesbez�glich ist zu sagen, dass die israelischen Siedlungen erst nach einem ersch�pfenden Untersuchungsverfahren unter der Aufsicht des obersten Gerichtshofes von Israel gegr�ndet wurden, mit dem sichergestellt werden sollte, dass keine Ortschaften auf privatem arabischem Land gegr�ndet werden.

 

Man sollte nicht vergessen, dass die Bewegung nat�rlicher Personen in das Gebiet ganz und gar freiwillig geschieht, w�hrend die Siedlungen selbst weder arabische Einwohner vertreiben sollen noch tats�chlich arabische Einwohner vertreiben.

 

Wiederholte Anklagen hinsichtlich der Ungesetzlichkeit der israelischen Siedlungen m�ssen daher als politisch motiviert betrachtet werden, ohne Begr�ndungen im V�lkerrecht. Ebenso wie israelische Siedlungen nicht als gesetzeswidrig betrachtet werden k�nnen, k�nnen sie keinen �schweren Verstoߓ gegen die Genfer Konvention darstellen und daher entbehrt die Behauptung, dass sie ein �Kriegsverbrechen� darstellen, jeder rechtlichen Grundlage. Diese politischen Anklagen k�nnen keinesfalls pal�stinensische Terrorakte und Gewalt gegen unschuldige israelische Zivilisten rechtfertigen.

 

Politisch gesehen betrachtet man das Westjordanland und den Gazastreifen am besten als Gebiet, f�r das es zueinander in Widerspruch stehende Anspr�che gibt, die in Friedensverhandlungen gekl�rt werden sollten. Israel verf�gt nicht nur aufgrund seiner historischen und religi�sen Bindungen an das Land und seiner anerkannten Sicherheitsbed�rfnissen �ber Rechtsanspr�che auf dieses Gebiet, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass das Gebiet nicht unter der Souver�nit�t irgendeines Staates stand und in einem Krieg zur Selbstverteidigung, der Israel aufgezwungen wurde, unter israelische Kontrolle gelangte. Zugleich erkennt Israel an, dass die Pal�stinenser ebenfalls legitime Anspr�che auf dieses Gebiet haben. In der Tat zeigte allein die Tatsache, dass die Parteien vereinbart haben, Verhandlungen �ber die Siedlungen zu f�hren, dass sie in dieser Frage einen Kompromiss anstrebten.

 

3. Israelisch-pal�stinensische Abkommen

 

Die Abkommen, die zwischen Israel und den Pal�stinensern erzielt wurden, beinhalten kein Verbot f�r den Bau oder die Erweiterung der Siedlungen. Im Gegensatz dazu ist ausdr�cklich vorgesehen, dass die Frage der Siedlungen den Verhandlungen �ber den permanenten Status vorbehalten bleibt, die in der Endphase der Friedensgespr�che stattfinden sollen. In der Tat haben die Parteien ausdr�cklich vereinbart, dass die pal�stinensische Autonomiebeh�rde keine Gerichtsbarkeit oder Kontrolle �ber Siedlungen oder israelische B�rger hat, solange der Abschlu� eines Abkommens �ber den permanenten Status noch aussteht.

 

Man hat behauptet, dass das Verbot einseitiger Ma�nahmen, den �Status� des Westjordanlandes und des Gazastreifens zu �ndern, das im Interimsabkommen und in sp�teren Abkommen zwischen den Parteien enthalten ist, ein Siedlungsverbot impliziere. Diese Haltung ist unaufrichtig. Der Bau von H�usern hat keinerlei Auswirkungen auf den Status des Gebiets. Das Verbot einseitiger Ma�nahmen wurde vereinbart, um sicherzustellen, dass keine Seite Ma�nahmen ergreift, um den rechtlichen Status dieses Gebiets zu ver�ndern (wie z.B. durch Annexion oder einseitige Ausrufung eines Staates), solange das Ergebnis der Verhandlungen �ber ein permanentes Statusabkommen noch nicht feststeht. Sollte dieses Verbot f�r Geb�ude gelten, so w�rde dies zu der l�cherlichen Interpretation f�hren, dass keine der beiden Seiten H�user bauen d�rfte, um den Bedarf ihrer jeweiligen Ortschaften zu decken.

 

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Geiste des Kompromisses und in einem Versuch, konstruktive vertrauensbildende Ma�nahmen im Friedensproze� zu ergreifen, mehrere israelische Regierungen ausdr�cklich die Notwendigkeit eines territorialen Kompromisses f�r das Westjordanland und den Gazastreifen anerkannt und freiwillig den Bau neuer Siedlungen gestoppt haben. Diesbez�glich hat die derzeitige Regierung der Nationalen Einheit unter Premierminister Ariel Sharon offiziell erkl�rt, dass sie keine neuen Siedlungen mehr bauen wird, jedoch weiterhin den grundlegenden Bed�rfnissen bestehender Siedlungsgemeinden verpflichtet bleibt (Regierung des Staates Israel, Richtlinien der Politik, M�rz 2001).  

� 2001 Botschaft des Staates Israel in der Bundesrepublik Deutschland
 

20.02.02

Landkarte Siedlungen

 

20.02.02

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J�dische Siedlungen - Kriegsverbrechen oder Erf�llung biblischer Prophetie?

Bald nach dem 6-Tage Krieg 1967 begannen sich Juden in den von Israel eroberten Gebieten anzusiedeln. Die Bibel bezeichnet diese heute so hei� umstrittenen Gebiete als Jud�a und Samaria. National-religi�se Juden, betrachten die R�ckkehr in ihre alte Heimat als biblisches Gebot, dass dies �berhaupt m�glich ist, als Erf�llung uralter Prophetien.
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20.02.02

Linkauswahl Siedlungen in Israel

Hier eine Auswahl einiger Webseiten von Siedlungen in Israel

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Elon Moreh (Siedlung in Samaria)
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J�dische Gemeinde in Hebron

08.03.02

Es ist Zeit auf die Stra�e zu gehen ...

Der Sprecher der j�dischen Gemeinschaft in Hebron (Jud�a) nimmt zu dem nahezu t�glichen Terrorismus gegen Israels Siedlungsgebiete und dessen Bewohner Stellung. Lesen Sie eine Meldung von Israelnetz.
Es ist Zeit auf die Stra�e zu gehen (bitte anklicken!)

 

 

 

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